Erste Hilfe Ausbildung

Revision der Erste Hilfe Ausbildung

Änderungen in der Erste Hilfe Ausbildung seit 2015:

Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Revision der Erste Hilfe Aus- und Fortbildung (Stand: 24.03.2015)

Die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer erfolgt ab April 2015 an einem Tag. Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung im Betrieb umfasst bis zum 31. März 2015 eine Grundschulung im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten (16 UE) und ein Erste-Hilfe Training mit 8 UE.

In den letzten Jahren haben sich in den verschiedenen Themenfeldern, u.a. im Bereich der Reanimation deutliche Vereinfachungen ergeben. Gleichzeitig deuten verschiedene wissenschaftliche Studien darauf hin, dass die Fülle der insbesondere für die Grund- ausbildung vorgesehenen Themen negative Auswirkungen auf die mittel- bis langfristige Verfügbarkeit der Kenntnisse bei den Teilnehmern hat.

Sowohl die Unfallversicherungsträger als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe sprechen sich u.a. aus o.g. Gründen für eine Revision der Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung aus. Die Erste-Hilfe-Ausbildung wird ab 01. April 2015 auf 9 UE gestrafft und der Umfang der regelmäßigen, in Zeitabständen von zwei Jahren erforderlichen Fortbildung, auf 9 UE ausgeweitet.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung fokussiert sich deshalb zukünftig auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grund- sätzlicher Handlungsstrategien. Dies bedeutet Verzicht auf zu hohe Detailgenauigkeit der Anweisungen und Verzicht auf überflüssige medizinische Informationen bei gleichzeitiger didaktischer Optimierung. Die Erste-Hilfe-Fortbildung ist deutlich zielgruppenorientierter gestaltet. Hierfür stehen optionale Themen zur Verfügung, die anhand des spezifischen Bedarfs bzw. der Anforderungen der Teilnehmer/Unternehmen ausgewählt werden können. Auch Erste-Hilfe-Maßnahmen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder können dann im Rahmen der Fortbildungen abgedeckt werden.

Originaltext: www.dguv.de
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